Allgemeine Geschäftsbedingungen der PonsaMed GmbH, Bonn
(Stand: Januar 2023)

 

1.      Geltungsbereich, Vertragsschluss, Preise

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Besteller“), sowie für sämtliche Informationen und die Nutzung unserer Internetseiten. Die AGB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2    Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder anderslautende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Kalenderwochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Auch nachträgliche Vertragsänderungen/-ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.4   Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Unsere Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer ab Sitz. Beim Versendungskauf (vgl. Abschnitt 3.1) trägt der Besteller die Transport- und Verpackungskosten und die Kosten einer etwaig von ihm gewünschten Transportversicherung. Mehrkosten, die für den Versand im Rahmen von ursprünglich nicht vorgesehenen Teillieferungen entstehen, übernehmen wir.

1.5     Konstruktions- und Realänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit durch sie nicht der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorgesehene Gebrauch der Ware erheblich beeinträchtigt wird und/oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind.

2.        Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen

2.1     Unsere sämtlichen Rechnungen sind netto Kasse innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

2.2     Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Besteller schuldet in diesem Fall Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.

2.3     Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z. B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - ggf. nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

2.4     Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

3.         Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Rücksendung

3.1       Die Lieferung erfolgt ab Sitz, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers, der in diesem Fall auch die Kosten der Verpackung zu tragen hat, wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg, die Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2      Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

3.3       Die Rücknahme gekaufter Einmalartikel ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe anderer Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung in einem Zeitraum von 14 Tagen ab Versand möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden nicht gutgeschrieben. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Für nach Begutachtung durch uns als wieder verkaufsfähig eingestufte Waren (unbeschädigte Verpackung/Siegel und unbeschädigtes Produkt) wird eine Gutschrift erteilt unter Abzug von 10 % des Nettowertes, mindestens jedoch € 25,00. Nicht mehr verwendungsfähige Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen. 

4.        Lieferfrist und Selbstlieferungsvorbehalt

4.1   Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von uns schriftlich bestätigt worden. Wird ein verbindlicher Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen zu setzen; wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich und unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Frist erklärt werden. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können, insbesondere aber bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Lieferstörungen bei Zulieferern.

4.2      - entfallen -

4.3    Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Sofern wir wegen der Nichtverfügbarkeit der Leistung verbindliche Lieferfristen nicht einhalten können, werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne ist insbesondere bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer gegeben, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Bestellers.

4.4     Wir sind - soweit dem Besteller zumutbar - zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder  Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Im Falle des Annahmeverzugs des Bestellers berechnen wir Bereitstellungskosten in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, soweit der entstandene Aufwand nicht nachweislich geringer ist. Die Geltendmachung nachgewiesener höherer Kosten bleibt uns vorbehalten. Wenn der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist verbunden mit einer Ablehnungsandrohung die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, diese nicht annehmen zu wollen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 25 % des Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

4.5      Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns schriftlich übernommen worden.

5.          Eigentumsvorbehalt

5.1    Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren und denjenigen Waren vor, an denen wir durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe Eigentum erworben haben, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes.

5.2     Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

5.3       Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartigen Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

5.4     Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

5.4.1     Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

5.4.2     Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt oder - falls das Eigentumsrecht Dritter bestehen bleibt - in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Abschnitt 5.4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die im Abschnitt 5.2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

5.4.3      Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.4.4     Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheit nach unserer Wahl freigeben.

6.           Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

6.1        Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von PonsaMed GmbH aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.2        Ebenfalls steht dem Besteller die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht oder eines Leistungsverweigerungsrechtes nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

6.3         Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche oder Rechte aus dem Lieferverhältnis an Dritte abzutreten.

6.4         - entfallen -

7.           Mängelansprüche des Bestellers, Hinweise zum Transport und zur Lagerung

7.1        Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

7.2          Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

7.3         Der Besteller muss seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachkommen. Er hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

7.4         Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, soweit diese auf nachfolgende Gründe zurückzuführen sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung der Ware, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder Dritter.

7.5       Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.6        Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.7        Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

7.8         Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.9        Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8.           Sonstige Haftung

8.1         Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers soll - abgesehen von den Fällen des Abschnitts 7 - weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

8.2       Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen - sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

8.3         Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, vgl. Abschnitt 8.8) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4         Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen.

8.5         Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

8.6         Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 Absatz 2, 635 Absatz 2 BGB) gilt dieser Abschnitt 8 entsprechend.

8.7         Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.8       Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

8.9       Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

9.           Verjährung

9.1         Abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

9.2         Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Absatz 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

9.3      Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertraglich und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß Abschnitt 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.4       Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

10.         Internetauftritt

10.1    Der Internetauftritt der PonsaMed GmbH steht dem Nutzer zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.

10.2      Der Internetauftritt und die dort bereitgestellten Informationen sind weltweit urheberrechtlich aufgrund der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben vorbehalten. Private Nutzer können einzelne Programme, Dateien oder Inhalte herunterladen und nutzen, sofern vorhandene Urheberrechtsvermerke nicht entfernt werden. In keiner Form ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters eine gewerbliche Nutzung des Internetauftritts und der darin enthaltenen Inhalte zulässig.

10.3       PonsaMed GmbH ist bemüht, auf ihrem Internetauftritt vollständige, richtige und aktuelle Informationen bereitzustellen sowie deren Verfügbarkeit sicherzustellen. Der Anbieter übernimmt jedoch keinerlei Garantie dafür, dass die auf diesem Internetauftritt bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell und jederzeit verfügbar sind. Die Informationen werden kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Gebrauch der Webseiten geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Anbieter und mit ihm verbundene Unternehmen übernehmen soweit nach den einschlägigen Gesetzen zulässig keinerlei Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Informationen entstehen. Die Auswahl und die Verwendung des Inhalts erfolgt in alleiniger Verantwortung des Nutzers.

10.4       PonsaMed GmbH ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte nach den geltenden Gesetzen verantwortlich. Hiervon zu unterscheiden sind Links (Querverweise) zu anderen Anbietern, die nicht der Kontrolle des Anbieters unterliegen. Diese Links werden beim Einfügen in die Seiten vom Anbieter auf Ihre Inhalte überprüft. Bei diesen Links handelt es sich aber um dynamische Inhalte (sie werden von den dortigen Betreibern eventuell verändert). Leider ist es uns nicht möglich, diese kontinuierlich zu kontrollieren. Sollten uns rechtswidrige Inhalte auf von uns verlinkten Seiten feststellen, bzw. auf solche hingewiesen werden, werden wir den Link selbstverständlich entfernen. Sollten Ihnen entsprechende Inhalte auffallen, unterrichten Sie uns bitte.

10.5       Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der neuen Fassung und weiterer Rechtsvorschriften verarbeitet, wie im Detail in der Datenschutzerklärung der PonsaMed ausgeführt wird.

11.         Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1       Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt 5 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

11.2       Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bonn. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.